| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus mindestens einem und höchstens 5 Mitgliedern. Die ersten beiden Vorstandsmitglieder sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Kommen weitere Vorstandsmitglieder hinzu, vertreten diesen den Verein gemeinsam. |