| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder dem zweiten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 500,- € sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden. |