| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorsitzende beziehungsweise der Stellvertreter können Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 500,00 Euro ohne Zustimmung des Vorstandes tätigen. |