Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens einem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden/Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 1.000,00 EUR vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.