Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie weiteren Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich bis zu einem Betrag von 500 Euro durch jedes Vorstandsmitglied allein und darüber hinaus gehenden Beträgen und bei Gericht durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.