| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und einem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 500,- Euro verpflichten, können nur mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam tätigen. |