| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglieder allein vertreten.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 250,00 EUR sind durch den Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied zu tätigen. Rechtsgeschäfte ab 2.500,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder abgeschlossen werden. |