Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Protokollführer und dem Vertreter der Kitaleitung. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Der 1. und 2. Vorsitzenden sowie der Kassenwart sind alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäftte im Wert von mehr als 1000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.