| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenen Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder dem Stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 250,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand zugestimmt hat. |