Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Sportwart und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht wird satzungsrechtlich dahingehend eingeschränkt, dass bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 2.000 EUR die Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitgliedes erforderlich ist. Bei Geschäften mit einem Verpflichtungssumfang im Einzelfall von mehr als 10.000 EUR ist die Zustimmung duch den Vorstand erforderlich.