Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden/Kassierer und dem Sport- und Platzwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von je zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1.000 EUR belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende bevollmächtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit mehr als 1.000 EUR ist die Zustimmung des Vorstands mit einfacher Stimmenmehrheit und für Rechtsgeschäfte über 2.000 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit erforderlich. Für Grundstückskaufverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstands insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.