Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den zwei Stellvertretern und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende und der Schatzmeister sind alleinvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte ab 1.000 EUR wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der Schatzmeister.