Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht ist insoweit beschränkt, als für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000 EUR die Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitglieds erforderlich ist. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000 EUR ist die Zustimmung durch Beschluss des Präsidiums erforderlich.