| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Der vertretungsberechtige Vorstand besteht aus mindestens drei Vorstandsmitglieder. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Vorstandsmitlieder gemeinsam vertreten. |