Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 5.000 EUR (i.W. fünftausend) bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.