| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden gemeinsam oder durch den 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister. |