Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzendcen und seinem Stellvertreter, dem zweiten Vorsitzenden und ein bis zwei Stellvertreter und dem Schatzmeister.
Der erste und der zweite Vorsitzende oder deren Stellvertreten können den Verein jeweils gemeinsam vertreten oder jeweils gemeinsam mit dem Schatzmeister.
Der Schatzmeister kann den Verein nur mit dem ersten oder zweiten Vorsitzenden oder einem derer Stellvertreter gemeinsam vertreten.