| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei, der vorstehend genannten vier Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |