Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern, darunter dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorsitzender und Stellvertreter sind einzelvertretungsberechtigt und berechtigt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst und als Vertreter Dritter abzuschließen.