| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstansmitglied allein vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritte abzuschließen. |