| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Abschluss von Rechtsgeschäften die den Verein mit mehr als 500,00 EUR belasten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |