| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, der Stellvertretenden Vorsitzenden, der Künstlerischen Leitung, der Kassenwartin und der Schriftführerin. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorsitzende oder die Stellvertretende Vorsitzende zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |