| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und bis zu zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den geschäftsführenden Vorstand vertreten. Hiervon sind jeweils zwei gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. |