Der vertretunsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 5.000.00 € der Zustimmung des gesamten Vorstandes bedürfen.