Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Vertreter für Rechtsangelegenheiten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Einer der beiden Zeichnungsberechtigten muss der 1. oder 2. Vorsitzende sein.