Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden beziehungsweise dem Pastor, dem Schriftührer und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.