Der Verein besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils in Verbindung mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.