Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitglieder, darunter der Vorsitzende sowie zwei stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Gegenüber der öffentlichen Hand ist der Vorsitzende alleinvertretungsberechtigt. Für Einzelgeschäfte im Wert von mehr als 5000,00 € sowie bei Grundstückgeschäften sollte in jedem Fall die vorherige Empfehlung des fachtlichen Beirates eingeholt werden.