| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer bilden den gesetzlichen Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Je zwei Mitglieder des gesetzlichen Vorstands sind befugt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. |