Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Meister vom Stuhl (Vorsitzender), dem 1. Aufseher (1. Stellvertretender Vorsitzender) und dem 2. Aufseher (2. Stellvertretender Vorsitzender). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.