| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand des Vereins besteht aus bis zu 9 Personen. Darunter einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und/oder den stellvertretenden Vorsitzenden und jeweils ein weiteres Mitglied des Vorstands vertreten. |