Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und drei bis fünf Beisitzern. Zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung des Verein berechtigt, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende.