Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mind. 4 und max. 6 Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und max. 2 Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.