Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder von den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertreten.
Der Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.