Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den Stellvertretenden Vorsitzenden mit dem Kassenwart gemeinsam vertreten.Die Vertretungsmacht ist gegenüber Dritten in der Weise beschränkt,dass zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.