| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Besteht der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern, ist jedes Vorstandsmitglied allein zur Vertretung befugt. |