| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird durch den Vorsitzenden und einem Stellvertreter gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswerk über 5000,00 Euro 3/4 Beschluss aller Vorstandsmitglieder erforderlich ist. |