| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus (mindestens) drei Personen: dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter (zugleich Schriftführer) und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. |