| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Jugendwart. Der Vorsitzende vertritt den Verein allein, ebenso sein Stellvertreter. Im Übrigen vertreten den Verein zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |