| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens sieben Mitgliedern; außer dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Kassenwart höchstens vier weitere Mitglieder. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzenden oder sein Stellvertreter, vertreten. |