Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenwart. Gerichtlich und außergerichtlich haben der Vorsitzende und der Stellvertreter Alleinvertretungsbefugnis. Der Kassenwart ist nur zusammen mit einem zweiten Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.