| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei bis fünf weiteren Mitgliedern des Vorstandes. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeder für sich allein, weitere Vorstandsmitglieder nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter. Die Vertretungsvollmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert im Einzelfall von mehr als 3.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |