Der Vorstand besteht gem. § 26 BGB aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500 EUR wird der Vorstand durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen über einen Wert von 500 EUR je Maßnahme und Gegenstand ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.