Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem Schriftführer. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB gemeinsam. Darunter muss entweder der Vorsitzende oder dessen stellvertretende Vorsitzende sein.