| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchsten vier Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Für Rechtsgeschäfte ab 500,00 Euro wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. |