| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gemäß § 26 BGB durch den 1. und 2. Vorsitzenden vertreten. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 500,- EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden. |