Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsident, dem Vizepräsident, dem 1. Beisitzer und dem 2. Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsident oder den Vizepräsident jeweils allein. Der 1. und der 2. Beisitzer vertreten den Verein gemeinschaftlich.