| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB ist der geschäftsführende Vorstand, bestehend aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Protokollführer. Der Landesverband wird durch den 1. Vorsitzenden oder durch den 2. Vorsitzenden, gemeinsam mit einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich vertreten. |