| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Schatzmeister vertreten. Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister sind gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. |