Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einer ungeraden Anzahl, mindestens fünf und maximal sieben Vorstandsmitgliedern, darunter der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.